Auszug aus dem Grundgesetz:
I. Die Grundrechte
Artikel 1
[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu
schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen
Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens
und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt
und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 2
[Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,
soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige
Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf
Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Die Unternehmen handeln strikt legal:
- Deutsche Grenzwerte sind so hoch angesetzt, dass keine Gefahr besteht
sie zu verletzen (vgl. eigene Internetrecherche oder z.B. brennpunkt-mobilfunk.de).
Sie wurden von Ingenieuren bestimmt ohne Mitwirkung von Ärtzen und
Biologen.
- Wir haben ein Baurecht, das sich an der Höhe der Antenne orientiert
aber nicht an der absoluten Höhe über Grund bzw. der umgebenden
Bebauung. Es ist bisher wichtiger, dass es schön aussieht als dass
es die Gesundheit schützt.
- Gesundheitsrecht kommt nicht zu Anwendung wegen der hohen Grenzwerte.
Die Unternehmen wurden/werden durch den Lizenz-Erwerb und den Ausbau
der Infrastruktur finanziell stark belastet.
Der Staat (die Regierung bildenden politischen Parteien) gibt dafür großzügige
Grenzwerte aus und legalisiert die ungerechte, teilweise unbillig harte
Verteilung von Nutzen und Last bzw. Risiko. Laut Baurecht sind die kleidsam
über dem Dach angebrachten, niedrigen (schädlichen) Antennen
auf Gebäuden nicht genehmigungpflichtig. Höhere Sendemasten,
die uns schützen würden, jedoch schon. Umgekehrt wär's
gesünder.
Politische Verantwortung
Politische Verantwortung ist leider zu einen leeren Worthülse verkommen.
Einen gut sichtbaren Beweis ersehen wir durch das Beispiel der Visa-Affäre.
Beim Mobilfunk schlägt wohl das gleiche Prinzip zu: Ein Sendemast
heute verursacht "vielleicht" Krebs. Aber das dauert - 15 Jahre
oder länger. Und später kann man sagen "das konnte man
damals noch nicht wissen".
Grob zusammengefasst kann man die Volksgesundheit als verkauft betrachten
und zwar durch die Vertreter aller politischen Parteien. Es gibt auf der
politischen Bühne in den oberen Ebenen keine Diskussion über
Grenzwerte.
Ein Staat am Rande des Bankrotts schafft es auch nicht, die Linzenzgebühren
teilweise in einen Fond zu stecken zur Vermeidung von unbilligen Härten,
z.B. um belastete Personen bei individuellen baulichen Schutzmaßnahmen
zu unterstützen.
Von den 50 Mrd. Euro sind bisher etwa ein 60.000-tel Forschungszwecke
bewilligt.
Deutschland hat kein Krebsregister über das man durchaus Licht in's
(gehaltene?) Dunkel bringen könnte. Also bestehen kleine Studien
und Gegenstudien.
Sind wir alle gleich?
Interessant wäre schon, von all den Ministern und Abgeordneten und
Sektretären und andern einfluss- oder beziehungsreichen Menschen
zu wissen:
Wieviele von denen haben einen niedrigen Sendemast auf einem Nachbargebäude
und erhalten dadurch eine erhöhte Strahlenbelstung in Höhe des
ersten oder zweiten Stockwerks des Hauses in dem sie leben?
|