Mobilfunk: Legalität

(Meinungsäusserung von: Toni Heinrich, 85084 Reichertshofen; 08/2007)
Auszug aus dem Grundgesetz:
I. Die Grundrechte

Artikel 1
[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2
[Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Die Unternehmen handeln strikt legal:
- Deutsche Grenzwerte sind so hoch angesetzt, dass keine Gefahr besteht sie zu verletzen (vgl. eigene Internetrecherche oder z.B. brennpunkt-mobilfunk.de). Sie wurden von Ingenieuren bestimmt ohne Mitwirkung von Ärtzen und Biologen.
- Wir haben ein Baurecht, das sich an der Höhe der Antenne orientiert aber nicht an der absoluten Höhe über Grund bzw. der umgebenden Bebauung. Es ist bisher wichtiger, dass es schön aussieht als dass es die Gesundheit schützt.
- Gesundheitsrecht kommt nicht zu Anwendung wegen der hohen Grenzwerte.

Die Unternehmen wurden/werden durch den Lizenz-Erwerb und den Ausbau der Infrastruktur finanziell stark belastet.
Der Staat (die Regierung bildenden politischen Parteien) gibt dafür großzügige Grenzwerte aus und legalisiert die ungerechte, teilweise unbillig harte Verteilung von Nutzen und Last bzw. Risiko. Laut Baurecht sind die kleidsam über dem Dach angebrachten, niedrigen (schädlichen) Antennen auf Gebäuden nicht genehmigungpflichtig. Höhere Sendemasten, die uns schützen würden, jedoch schon. Umgekehrt wär's gesünder.


Politische Verantwortung
Politische Verantwortung ist leider zu einen leeren Worthülse verkommen. Einen gut sichtbaren Beweis ersehen wir durch das Beispiel der Visa-Affäre.
Beim Mobilfunk schlägt wohl das gleiche Prinzip zu: Ein Sendemast heute verursacht "vielleicht" Krebs. Aber das dauert - 15 Jahre oder länger. Und später kann man sagen "das konnte man damals noch nicht wissen".
Grob zusammengefasst kann man die Volksgesundheit als verkauft betrachten und zwar durch die Vertreter aller politischen Parteien. Es gibt auf der politischen Bühne in den oberen Ebenen keine Diskussion über Grenzwerte.

Ein Staat am Rande des Bankrotts schafft es auch nicht, die Linzenzgebühren teilweise in einen Fond zu stecken zur Vermeidung von unbilligen Härten, z.B. um belastete Personen bei individuellen baulichen Schutzmaßnahmen zu unterstützen.
Von den 50 Mrd. Euro sind bisher etwa ein 60.000-tel Forschungszwecke bewilligt.
Deutschland hat kein Krebsregister über das man durchaus Licht in's (gehaltene?) Dunkel bringen könnte. Also bestehen kleine Studien und Gegenstudien.

Sind wir alle gleich?
Interessant wäre schon, von all den Ministern und Abgeordneten und Sektretären und andern einfluss- oder beziehungsreichen Menschen zu wissen:
Wieviele von denen haben einen niedrigen Sendemast auf einem Nachbargebäude und erhalten dadurch eine erhöhte Strahlenbelstung in Höhe des ersten oder zweiten Stockwerks des Hauses in dem sie leben?